Die Energieeinsparverordnung (EnEV)

Die Energieeinsparverordnung ist ein sehr schwierig zu verstehendes Machwerk, welches – wie der Name schon sagt – Energien bei Neubau oder Sanierung eines Gebäudes einsparen soll. Ursprünglich wurde dieses, dem Baurecht zugehörige Gesetz am 16. 11.2001 verabschiedet und trat am 1.2.2002 in Kraft. Die letzte Neufassung wurde am 1.10.2007 veröffentlicht, wurde aber am 29.4.2009 nochmals geändert. Die Änderung trat am 1.10.2009 in Kraft. In der Verordnung wird festgelegt, was Bauherren im Bereich der Energieeinsparung berücksichtigen müssen.

Vereinigung von Wärmeschutzverordnung und Heizungsanlagenverordnung

In der EnEV wurden die Wärmeschutzverordnung und die Heizungsanlagenverordnung vereint. So werden nun auch die entstehenden Verluste bei Übergabe, Speicherung, Verteilung und Erzeugung mit eingerechnet. Was bedeutet, dass nicht die letztendlich genutzte Energie berechnet wird, sondern die an der Gebäudegrenze ankommende Energie. Das jeweilige Mittel, mit dem geheizt wird, also Öl, Kohle, Pellets usw. wird mit Werten über den Verlust bei Gewinnung, Umwandlung und Transport berücksichtigt. Dabei ist es nun möglich, zum Beispiel eine schlechte Wärmedämmung eines Hauses mit einer effizienten Heizanlage zu „verrechnen“.

Besonderheiten der EnEV

Für Stallungen, Zelte, unterirdische Bauten, Gewächshäusern und Gebäuden, die aufgrund ihrer Nutzung lange offen stehen müssen gilt die Verordnung nicht. Es gibt eine unterschiedliche Handhabung bei Neubauten und bereits bestehenden Gebäuden, die ausgebaut oder saniert werden.

Änderungen in der EnEV 2009

In der neuesten Fassung der EnEV, die am 1. Oktober 2009 in Kraft getreten ist, wurden verschiedene Bereiche nochmal um 30% verstärkt und sollen in einer weiteren Fassung bis 2012 noch mal um 30% verschärft werden. Im Einzelnen wurden die folgenden Punkte geändert.

Bis Ende 2011 müssen alle Dachböden mit einer Wärmedämmung versehen werden. Wenn der Dachboden als Wohnmöglichkeit genutzt wird, muss eine Dachdämmung gewählt werden, ansonsten reicht eine Deckenisolierung. Die Anforderungen an die energetische Wärmedämmung bei Neubauten wird um 15 Prozent erhöht, bei größeren Altbaumodernisierungsarbeiten wie Fassaden, Dach und Fenster sind die energetischen Anforderungen um 30 Prozent erhöht worden. Der jährlich zugelassene Primärenergiebedarf, also der Bedarf, bei dem Verluste bei der Gewinnung, Aufbereitung, Transport, Verteilung und Speicherung im Gebäude mitberechnet werden, wird für Neubauten genauso wie für Altbauten bei Modernisierung um 30 Prozent gesenkt.

Bestimmte Klimaanlagen müssen mit einer automatischen Be- und Entfeuchtung versehen werden. Nachtstromspeicherheizungen, die 30 Jahre und älter sind müssen bis Ende 2019 durch andere effizientere Heizungsanlagen ersetzt werden. Dies gilt vor allem in Wohngebäuden mit mindestens sechs Wohneinheiten oder anderen Gebäuden, in denen zwar nicht gewohnt wird, aber mindestens 500 qm und mehr Nutzfläche vorhanden ist.

Gebäude, in denen ein elektrisches Stromheizsystem vorgeschrieben ist oder die auf dem Niveau der Wärmeschutzverordnung von 1995 erbaut sind, und Gebäude, bei denen eine Umrüstung deutliche Nachteile bringen würde, sind von der Verordnung ausgenommen.

Kontrolle

Bezirksschornsteinfegermeister haben bestimmte Prüfungen durchzuführen und die Kontrolle der Durchführung entsprechender Maßnahmen wird verstärkt. Die Durchführung bestimmter Arbeiten muss nachgewiesen werden. Bei Verstößen gegen die Richtlinien der EnEV werden Bußgelder ausgesprochen. Falsche Angaben bei Nachweisen werden als Ordnungswidrigkeiten unter Strafe gestellt. Also sollte man sich an die Anforderungen halten, um nicht ins Visier der Baupolizei zu geraten, die mit Sicherheit in der nächsten Zeit verstärkt kontrollieren wird. Wer neu baut, sollte sich über die Möglichkeiten von Niedrigenergiehäuern oder Passivhäusern informieren, denn ein Passivhaus kommt ganz ohne Heizanlage aus und bietet daher viele Vorteile in Bezug auf die EnEV.